- Typschein
- Typschein,allgemeine Betriebserlaubnis für seriengefertigte Fahrzeuge (§ 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
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Typ|schein, der: allgemeine Betriebserlaubnis für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Typschein — amtlicher Nachweis darüber, dass dem Hersteller reihenweise gefertigter Fahrzeuge die allgemeine ⇡ Betriebserlaubnis erteilt ist (§§ 20 ff. StVZO) … Lexikon der Economics
Betriebserlaubnis — im Kraftverkehr behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit einer Bauart eines Einzelfahrzeugs oder besonderer Teile des Kraftfahrzeugs (Aufzählung in §§ 22, 22a StVZO). Ohne B. oder eine EU Typengenehmigung dürfen Kraftfahrzeuge und ihre… … Lexikon der Economics